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   BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 11/03   

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https://dejure.org/2003,27998
BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 11/03 (https://dejure.org/2003,27998)
BPatG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 29 W (pat) 11/03 (https://dejure.org/2003,27998)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 29 W (pat) 11/03 (https://dejure.org/2003,27998)
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  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 11/03
    Denn eine hierauf reduzierte Assoziation würde nicht den Vorgaben der Markenrechtsrichtlinie entsprechen, wie sie vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften für eine ältere Marke mit normaler Kennzeichnungskraft entschieden worden ist (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabel/Puma; BGH WRP 1999, 192, 196 - Patric Lion).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 11/03
    Denn eine hierauf reduzierte Assoziation würde nicht den Vorgaben der Markenrechtsrichtlinie entsprechen, wie sie vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften für eine ältere Marke mit normaler Kennzeichnungskraft entschieden worden ist (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabel/Puma; BGH WRP 1999, 192, 196 - Patric Lion).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 11/03
    1.4 Angesichts der Ähnlichkeit der Vergleichswaren und der erhöhten Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Widerspruchsmarke, die bei der assoziativen Verwechslungsgefahr in gleicher Weise wie bei der unmittelbaren Verwechslungsgefahr zu gewichten sind (vgl BGH GRUR 1999, 587 - Cefallone) und der Annäherungen der Marken aufgrund der gedanklichen Verbindung, die sich dem Publikum aufdrängt, ist die Verwechslungsgefahr zu bejahen und die Löschung der angegriffenen Marke anzuordnen.
  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00

    "Knabberbärchen"; Verwechslungsgefahr zwischen einer Formmarke und einer

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 11/03
    Dabei ist von einer Wechselwirkung der maßgeblichen Faktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder - ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Klagemarke in dem Sinne auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und/oder eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aufgewogen wird und umgekehrt (vgl BGH GRUR 2003, 519 - 521 - Knabberbärchen mwN).
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